Welche Person mag sie kein bisschen, die arbeitsfreien Tage zum Aufatmen und untätig sein, die beileibe nicht vom regelgemäßen Urlaub abgerechnet werden, weil, dass sie auf eidgenössischer Bundesebene festgelegt sind. Hier in der Schweizerische Eidgenossenschaft sieht es auf dem allerersten Anblick überaus verzwickt aus, wie die Festtage geregelt wurden. Alle zwoelf Kantone geniessen große Ungebundenheiten, bei der Bestimmung der Festtage, wie es sich erweisen wird. Demgegenüber wenn irgendwer mal etwas detaillierter hinsieht, ist es alles andere als wahrhaftig so verzwickt, wie es den ersten Schein hat.
Welche gesetzliche und oeffentliche Feiertage gelten in allen Regionen?
Zunächst einmal gibt es den einzigen auf eidgenössischer Bundesebenebestimmten Ruhetag in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das ist die Bundesfeier, die jedes Jahr am ersten .08 stattfindet. Alle übrigen Feiertage werden ohne Ausnahme von den Arealen selber pointiert. Angesichts dessendessen hat die komplette Helvetischen Republik nur drei weitere gesetzliche und oeffentliche Feiertage, die im gesamten Land Wichtigkeit haben. In diesem Fall handelt es sich um den Christi Himmelfahrt, Jahresbeginn und der erste Weihnachtstag. Dazu kommen hiernach die (zu meinem Bedauern) dauernd auf einen siebenter Tag der Woche (Son.) fallenden Festtage, für die völlige Eidgenossenschaft, und zwar Pfingstsonntag und Oster-Sonntag. Und an dieser Stelle hören dann die Parallelen auf. Ggf. ist es noch machbar, den eidgenössischen Busstag mit einzubeziehen, was indes schon bei weitem nicht mehr präzise ist, da dieser nicht im Verwaltungsbereich Genf gilt.
Welche Möglichkeiten haben die Gebiete zum Regeln der Ruhetage?
Und in diesem Fall nun wird es sehenswert. Da dieGebiete durch das geltende Recht, in der Alpenrepublik, über ungeheuer viele Ungebundenheiten verfügen, Feiertage zu steuern. Jeder Verwaltungsbezirk hat die Möglichkeit, bis zu acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.)gleichzustellen, an dem beileibe nicht gearbeitet werden muss. Extra kommen hier die vom Regierungsbezirk oder der Gemeinde selber festgelegten gesetzlichen freien Tage. Diese vom jeden Verwaltungsbereich selbst geregelten Ruhetage müssen gar nicht den Regelungen der acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.) gleichgestellten Feiertagen folgen. So ist es erreichbar, das in einigen Bezirken über erheblich mehr und in anderen über beträchtlich weniger gesetzliche und nicht gesetzliche freien Tagen verfügt werden kann. Um das Ganze noch ein wenig verwirrender zu machen, verfügen die Kantone nun zusaetzlich über das Recht, halbe öffentliche Ruhetage zu bescheren. Manche Kreise innerhalb der Verwaltungsbezirke können nun noch “nicht” gesetzliche Feiertage hinzufügen, an denen den vollstaendigen oder den halben Tag nicht gearbeitet werden muss. Das alles durchschaut? Fein! Die einzelnen Richtlinien der Verwaltungsbezirke für gesetzl., oeffentl. oder kirchliche Ruhetage würde hier nun den Rahmen echt zur Explosion bringen, wie sicherlich ein jedweder begreift.
War das wirklich so knifflig?
Wie man sieht, sieht es auf den allerersten Blick arg knifflig aus, wie die gesetzliche und oeffentliche freie Tage in der Schweizerische Eidgenossenschaft geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um vieles gradliniger, da im jeweiligen Wohnbereich wohl ein jeder weiß, wann er gar nicht zu arbeiten hat. Bleibt am Finitum nur das Resümee. Moechten Sie in die Helvetien umziehen wollen oder innerhalb der Alpenrepublik dislozieren wollen, machen Sie sich das WWW zunutz, um im Vorfeld herauszubekommen, wo Sie über die meiste freie Zeit verfügen.